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Quadversicherung (ohne Vermietung)

Rechnungsbeispiel Teilkaskoversicherung 150Eur SB
Es handelt sich hierbei um einen Regionalklassen-Tarif / altersabhängig.

N-Tarif:
Alter 27, Zweitwagenregelung (SF2), Zulassungsbezirk MOS
(PLZ 74850)

B-Tarif:
Alter 27, Zweitwagenregelung (SF2), Zulassungsbezirk MOS
(PLZ 74850)

bis Haftpflicht Teilkasko Gesamt
7 kW 39,63 23,89 63,52
13 kW 53,82 33,38 87,20
15 kW 69,22 37,13 106,35
bis Haftpflicht Teilkasko Gesamt
7 kW 35,40 18,59 53,99
13 kW 48,05 25,97 74,02
15 kW 61,81 28,88 90,69

(Stand: 02.03.2010)
Die Preise verstehen sich incl. der 19% Versicherungssteuer
Voll- bzw. Teilkasko ist bis zu einem Fahrzeugneuwert von 20.000 Euro möglich. Ab 20.000 Euro kann ich Ihnen auch Versicherungsschutz vermitteln.


Was ist in der Teilkasko versichert?

Versichert sind Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeuges einschließlich seiner mitversicherten Teile durch

  • Brand und Explosion
    Als Brand gilt Feuer mit Flammenbildung. Schmor- und Sengschäden gelten nicht als Brand.
     

  • Entwendung (Diebstahl, Raub)
    Unterschlagung ist nur versichert, wenn dem Täter das Fahrzeug nicht zum Gebrauch überlassen wird.
    Unbefugter Gebrauch ist nur versichert, wenn der Täter in keiner Weise berechtigt ist, das Fahrzeug zu nutzen.
    Nicht als unbefugter Gebrauch gilt, wenn der Täter in irgend einer Form vom Berechtigten beauftragt wird (Werkstattmitarbeiter, Hotelangestellter etc.) oder wenn der Täter in einem näheren Verhältnis zum Berechtigten steht (dessen Arbeitnehmer, Familienangehörige, Haushaltangehörige)
     

  • Sturm, Hagel, Blitzschlag
    Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mind. Windstärke 8
    Versichert sind Schäden die entstehen, wenn durch das Wetterereignis Gegenstände auf oder an das Fahrzeug geworfen werden. (z.B. herabstürzende Äste)
    Nicht versichert sind Schäden, die durch dieses Ereignis veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind (plötzliche Lenkbewegung, Vollbremsung etc.)
     

  • Zusammenstoß mit Haarwild
    Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs mit lebendem Haarwild im Sinne von §2 Abs.1 Nr.1 Bundesjagdgesetzes.
     

  • Glasbruch
    Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs

Hinweis:
Da die Leistungen der Versicherer variieren, besteht kein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen!
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft.

Adly, Aeon, Aixam, Aprilia, ArcticCat, Barossa, Bashan, Benelli, Beta, Bimota, Blata, BMW, Bombardier, Boom, BSA, Buell, Burelli, Cagiva, CanAm, Cectek, CPI, Daelim, Derbi, Dinli, DKW, Ducati, e-max, E-Ton, Explorer, Gasgas, Generic, Gilera, GOES, Gorilla, HarleyDavidson, Hercules, Honda, Husaberg, Husqvarna, Hyosung, Italjet, Jawa, Kawasaki, Keeway, Kimi, Kingway, Knievel, Kreidler, KTM, Kymco, Laverda, Lifan, Linhai, Maico, Malaguti, MBK, MotoGuzzi, MotoMorini, MVAgusta, Mz, Norton, NSU, Pegasus, Peugeot, PGO, Piaggio, Polaris, Puch, Rewaco, Rieju, Rivero, RoyalEnfield, Sachs, Seikel, Simson, Skyteam, SMC, Suzuki, SYM, TGB, TM, Triton, Triumph, Ural, Vespa, Voxan, Yamaha, Zhongyu, Zündapp
 

weiterführende Links
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SFR-Übertragung auf anderen VN
 
SFR-Übertragung bei Betriebsübernahme
 
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© Robin Weißbach - Versicherungsmakler