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Quadversicherung (ohne Vermietung)

Rechnungsbeispiel Vollkaskoversicherung 500/150Euro SB
Es handelt sich hierbei um einen Regionalklassen-Tarif / altersabhängig.

N-Tarif:
Alter 27, Zweitwagenregelung (SF2), Zulassungsbezirk MOS
(PLZ 74850)

B-Tarif:
Alter 27, Zweitwagenregelung (SF2), Zulassungsbezirk MOS
(PLZ 74850)

bis Haftpflicht Vollkasko Gesamt
7 kW 39,63 131,41 171,04
13 kW 53,82 177,25 231,07
15 kW 69,22 348,83 418,05
bis Haftpflicht Vollkasko Gesamt
7 kW 35,40 103,16 138,56
13 kW 48,05 139,14 187,19
15 kW 61,81 273,82 335,63

(Stand: 02.03.2010)
Die Preise verstehen sich incl. der 19% Versicherungssteuer
Voll- bzw. Teilkasko ist bis zu einem Fahrzeugneuwert von 20.000 Euro möglich. Ab 20.000 Euro kann ich Ihnen auch Versicherungsschutz vermitteln.


Was ist in der Vollkasko versichert?

Versichert sind Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeuges einschließlich seiner mitversicherten Teile durch

Ereignisse der Teilkasko

  • Brand und Explosion
    Als Brand gilt Feuer mit Flammenbildung. Schmor- und Sengschäden gelten nicht als Brand.
     

  • Entwendung (Diebstahl, Raub)
    Unterschlagung ist nur versichert, wenn dem Täter das Fahrzeug nicht zum Gebrauch überlassen wird.
    Unbefugter Gebrauch ist nur versichert, wenn der Täter in keiner Weise berechtigt ist, das Fahrzeug zu nutzen.
    Nicht als unbefugter Gebrauch gilt, wenn der Täter in irgend einer Form vom Berechtigten beauftragt wird (Werkstattmitarbeiter, Hotelangestellter etc.) oder wenn der Täter in einem näheren Verhältnis zum Berechtigten steht (dessen Arbeitnehmer, Familienangehörige, Haushaltangehörige)
     

  • Sturm, Hagel, Blitzschlag
    Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mind. Windstärke 8
    Versichert sind Schäden die entstehen, wenn durch das Wetterereignis Gegenstände auf oder an das Fahrzeug geworfen werden. (z.B. herabstürzende Äste)
    Nicht versichert sind Schäden, die durch dieses Ereignis veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind (plötzliche Lenkbewegung, Vollbremsung etc.)
     

  • Zusammenstoß mit Haarwild
    Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs mit lebendem Haarwild im Sinne von §2 Abs.1 Nr.1 Bundesjagdgesetzes.
     

  • Glasbruch
    Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs

sowie zusätzlich

  • Unfall
    Als Unfall gilt ein plötzlich von außen mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis.
    Nicht als Unfallschaden gelten Schäden aufgrund eines Brems- oder Betriebsvorgangs oder reine Bruchschäden (z.B. durch rutschende Ladung, Verschleiß, Bedienfehler oder Überbeanspruchung sowie Schäden ohne Einwirkung von außen beim Abschleppvorgang).
     

  • Mut- oder böswillige Handlungen Dritter

Hinweis:
Da die Leistungen der Versicherer variieren, besteht kein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen!
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft.

Adly, Aeon, Aixam, Aprilia, ArcticCat, Barossa, Bashan, Benelli, Beta, Bimota, Blata, BMW, Bombardier, Boom, BSA, Buell, Burelli, Cagiva, CanAm, Cectek, CPI, Daelim, Derbi, Dinli, DKW, Ducati, e-max, E-Ton, Explorer, Gasgas, Generic, Gilera, GOES, Gorilla, HarleyDavidson, Hercules, Honda, Husaberg, Husqvarna, Hyosung, Italjet, Jawa, Kawasaki, Keeway, Kimi, Kingway, Knievel, Kreidler, KTM, Kymco, Laverda, Lifan, Linhai, Maico, Malaguti, MBK, MotoGuzzi, MotoMorini, MVAgusta, Mz, Norton, NSU, Pegasus, Peugeot, PGO, Piaggio, Polaris, Puch, Rewaco, Rieju, Rivero, RoyalEnfield, Sachs, Seikel, Simson, Skyteam, SMC, Suzuki, SYM, TGB, TM, Triton, Triumph, Ural, Vespa, Voxan, Yamaha, Zhongyu, Zündapp
 

weiterführende Links
Rechnungsbeispiel Haftpflichtversicherung Rechnungsbeispiel Teilkaskoversicherung

Unterlagen für Zulassungsstelle
 
Vordruck B-Tarif
 
SFR-Übertragung auf anderen VN
 
SFR-Übertragung bei Betriebsübernahme
 
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