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Kraftroller-Versicherung (ohne Vermietung)

Herzlich willkommen auf meiner Internetseite zur Kraftrollerversicherung

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Kraftroller-Versicherung

Kraftroller-Versicherung

Die Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Ein Fahrzeug darf nur am Straßenverkehr teilnehmen, wenn eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen ist. Sie leistet begründete Schadenersatzansprüche gegenüber dem Versicherungsnehmer und deren mitversicherten Personen. Zudem umfasst die Haftpflicht die Abwehr von unberechtigten Schadenersatzansprüchen, die gegen Sie erhoben werden.
Die Deckungssummen betragen max. 100 Mio. Euro für Sachschäden und max. 8 Mio. Euro für Personenschäden.


Folgende Sondereinstufungen in der Kraftroller-Versicherung:

SF-Klasse 2 in der Kraftroller-Versicherung

möglich, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Alle Fahrer sind mindestens 23 Jahre alt

  • Halter und Versicherungsnehmer sind identisch

  • Auf den Versicherungsnehmer, den Ehepartner oder den in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner ist schon ein Pkw, Camping-Kfz, Trike, Quad, Kraftrad oder Leichtkraftrad versichert, was mindestens in der SF-Klasse 2 oder besser eingestuft ist (Versicherungsgesellschaft kann eine andere sein).

Diese Rabattklasse und deren Fortschreibung sind nicht auf andere Personen oder Versicherer übertragbar.

SF-Klasse 1/2 in der Kraftroller-Versicherung

ist möglich, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Führerscheinbesitz mindestens 3 Jahre (der von einem Mitgliedsstaat der EU oder von Liechtenstein, Island, Norwegen oder der Schweiz erteilt wurde) oder auf den Versicherungsnehmer, den Ehepartner oder den in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner ist schon ein Pkw, Camping-Kfz, Trike, Quad, Kraftrad oder Leichtkraftrad in der SF-Klasse 1/2 versichert

  • Halter und Versicherungsnehmer sind identisch


Wichtige Hinweise:

  • In der Vollkasko bzw. Teilkasko können Kraftroller bis zu einem Neuwert von 20.000,- Euro versichert werden.

  • Übernahme und Weiterführung von Sondereinstufungen ist in den meisten Fällen möglich.

  • Einschluss des Schutzbriefes ist möglich.

  • Einschluss der Auslandsschadensversicherung ist möglich.

  • Einschluss der Differenzdeckung für Leasingfahrzeuge - kurz GAP-Deckung genannt ist nicht möglich.

  • Einschluss der Insassenunfallversicherung ist nicht möglich.

  • Einschluss der Fahrerschutzversicherung ist nicht möglich.

  • Einschluss des so genannten Rabattretters ist nicht möglich.

  • Versicherungsnehmer, denen wegen nicht bezahlter Versicherungsprämien oder wegen einer zu hohen Schadenquote gekündigt wurde kann ich keine Versicherung vermitteln. Über die Annahme der beantragten Versicherung sowie die Versicherungsprämie entscheidet letztlich die Versicherungsgesellschaft.

  • Das Widerrufsrecht zur Versicherung beträgt 14 Tage nach Erhalt der Versicherungspolice. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten.

Zulassung:

Wenn Sie Ihren Kraftroller bei einem Händler kaufen und er Ihren Kraftroller auch anmeldet, benötigt er von Ihnen nur die elektronische Versicherungsbestätigung - kurz EVB genannt. Wenn Sie Ihren Kraftroller selbst anmelden siehe unten 'Unterlagen für Zulassungsstelle'.

Was ist in der Teilkasko versichert?

Versichert sind Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeuges einschließlich seiner mitversicherten Teile durch

  • Brand und Explosion

  • Entwendung (Diebstahl, Raub)

  • Sturm, Hagel, Blitzschlag

  • Zusammenstoß mit Haarwild

  • Glasbruch

Was ist in der Vollkasko versichert?

Versichert sind Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeuges einschließlich seiner mitversicherten Teile durch

  • Ereignisse der Teilkasko und zusätzlich

  • Unfall

  • mut- oder böswillige Handlungen Dritter

Hinweis:
Da die Leistungen der Versicherer variieren, besteht kein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen!
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft.
Siehe dazu auch weiterführende Links.

Zahlweise:

jährlich - ohne Zuschlag
1/2-jährlich - 3% Zuschlag
1/4-jährlich - 5% Zuschlag
monatlich - 5% Zuschlag und nur mit Abbuchungserlaubnis
bei Saisonkennzeichen nur jährliche Zahlweise möglich

Rechtzeitige Zahlung

Der im Versicherungsschein genannte erste oder einmalige Beitrag wird zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Sie haben diesen Betrag dann unverzüglich zu zahlen, da sonst kein Versicherungsschutz besteht.
Empfehlung: Lastschriftverfahren

 

weiterführende Links
Was ist in der Teilkasko versichert?
 
Was ist in der Vollkasko versichert?
 

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© Robin Weißbach - Versicherungsmakler