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Lieferwagenversicherung (ohne Vermietung)
zulässiges Gesamtgewicht bis 3,5 t oder zulässige Nutzlast bis 999 kg

Herzlich willkommen auf meiner Internetseite zur Lieferwagenversicherung

Sie suchen eine günstige Lieferwagenversicherung? Dann sind Sie bei mir genau richtig. Für ein unverbindliches Angebot füllen Sie bitte das Anfrageformular aus. Sie können mich auch anrufen: Telefon 0371 4021997
Da ich mit mehreren Gesellschaften zusammenarbeite, kann ich Ihnen verschiedene Lieferwagenversicherungen anbieten.


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Lkw-Versicherung

Die Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Ein Fahrzeug darf nur am Straßenverkehr teilnehmen, wenn eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen ist. Sie leistet begründete Schadenersatzansprüche gegenüber dem Versicherungsnehmer und deren mitversicherten Personen. Zudem umfasst die Haftpflicht die Abwehr von unberechtigten Schadenersatzansprüchen, die gegen Sie erhoben werden.
Die Deckungssummen betragen maximal 100 Mio. Euro für Sachschäden und maximal 8 Mio. Euro für Personenschäden.


Hinweise:

  • Sondereinstufung für Existenzgründer ist möglich.

  • Einschluss der Differenzdeckung für Leasingfahrzeuge - kurz GAP-Deckung genannt ist möglich.

  • Einschluss des Schutzbriefes ist nicht möglich.

  • Einschluss der Auslandsschadensversicherung ist nicht möglich.

  • Versicherungsnehmer, denen wegen nicht bezahlter Versicherungsprämien oder einer zu hohen Schadenquote gekündigt wurde kann ich keine Versicherung vermitteln. Über die Annahme der beantragten Kfz-Versicherung sowie die Versicherungsprämie entscheidet letztlich die Versicherungsgesellschaft.

  • Das Widerrufsrecht zur Lieferwagen-Versicherung beträgt 14 Tage nach Erhalt der Versicherungspolice. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten.

Was ist in der Teilkasko versichert?

Versichert sind Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeuges einschließlich seiner mitversicherten Teile durch

  • Brand und Explosion

  • Entwendung (Diebstahl, Raub)

  • Sturm, Hagel, Blitzschlag

  • Zusammenstoß mit Haarwild

  • Glasbruch

Was ist in der Vollkasko versichert?

Versichert sind Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeuges einschließlich seiner mitversicherten Teile durch

  • Ereignisse der Teilkasko und zusätzlich

  • Unfall

  • mut- oder böswillige Handlungen Dritter

Hinweis:
Da die Leistungen der Versicherer variieren, besteht kein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen!
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft.
Siehe dazu auch weiterführende Links.

Zahlweise:

jährlich - ohne Zuschlag
1/2-jährlich - 3% Zuschlag
1/4-jährlich - 5% Zuschlag
monatlich - 5% Zuschlag und nur mit Abbuchungserlaubnis
bei Saisonkennzeichen nur jährliche Zahlweise möglich

Rechtzeitige Zahlung

Der im Versicherungsschein genannte erste oder einmalige Beitrag wird zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Sie haben diesen Betrag dann unverzüglich zu zahlen, da sonst kein Versicherungsschutz besteht.
Empfehlung: Lastschriftverfahren

 

weiterführende Links zur Lieferwagenversicherung
Was ist in der Teilkasko versichert? Was ist in der Vollkasko versichert?

Unterlagen für die Zulassungsstelle Vordruck A-Tarif Vordruck B-Tarif SFR-Übertragung auf anderen VN SFR-Übertragung bei Betriebsübernahme

Vereinbarung VN-Gemeinschaft
 
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© Robin Weißbach - Versicherungsmakler