Mietwagenversicherung Mietwagenversicherung Mietwagenversicherung Mietwagenversicherung Mietwagenversicherung Mietwagenversicherung

Herzlich willkommen auf meiner Internetseite zur Mietwagenversicherung. Sie suchen eine günstige Mietwagenversicherung für ihren Mietwagen ? Dann sind Sie bei mir genau richtig. Für ein unverbindliches Angebot füllen Sie bitte das Anfrageformular zur Mietwagenversicherung aus. Sie können mich auch anrufen: Telefon 0371 4021997
Günstige Sondereinstufungen sind in der Mietwagenversicherung möglich.Da ich mit mehreren Gesellschaften zusammenarbeite, kann ich Ihnen verschiedene Mietwagenversicherungen anbieten.

 

Lassen Sie sich hier ein kostenloses, unverbindliches Angebot für Ihre Mietwagenversicherung unterbreiten

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Mietwagenversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Ein Mietwagen darf nur am Straßenverkehr teilnehmen, wenn eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen ist. Sie leistet begründete Schadenersatzansprüche gegenüber dem Versicherungsnehmer und deren mitversicherten Personen. Zudem umfasst die Haftpflicht die Abwehr von unberechtigten Schadenersatzansprüchen, die gegen Sie erhoben werden.
Die Deckungssummen betragen max. 100 Mio. Euro für Sachschäden und max. 15 Mio. Euro für Personenschäden.


Hinweise zur Mietwagenversicherung

  • Sondereinstufung in der SF 1 für neu hinzukommende Mietwagen möglich.

  • Ab 3 Konzessionen benötige ich den Schadensverlauf der letzten 3 Jahre von Ihrer jetzigen Mietwagenversicherung.

  • Ab 2015 erfolgt bei fast allen Versicherungsgesellschaften eine Bonitätsprüfung. Entweder bei der Ausgabe der EVB oder bei der Antragserstellung.

  • Mit einem Pkw (WKZ112) erfahrene Schadenfreiheitsklasse kann bei der Mietwagenversicherung nicht berücksichtigt werden.

  • Versicherungsnehmer, denen wegen nicht bezahlter Versicherungsprämien oder einer zu hohen Schadenquote gekündigt wurde kann ich keine Mietwagenversicherung vermitteln. Über die Annahme der beantragten Mietwagenversicherung sowie die Versicherungsprämie entscheidet letztlich die Versicherungsgesellschaft.

  • Das Widerrufsrecht zur Mietwagenversicherung beträgt 14 Tage nach Erhalt der Versicherungspolice. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten.

Hinweis zur Mietwagenversicherung:
Da die Leistungen der Versicherer variieren, besteht kein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen!
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft.

Zahlweise:

jährlich - ohne Zuschlag
1/2-jährlich - Zuschlag
1/4-jährlich - Zuschlag
monatlich - Zuschlag und nur mit Abbuchungserlaubnis
bei Saisonkennzeichen nur jährliche Zahlweise möglich

Rechtzeitige Zahlung

Der im Versicherungsschein genannte erste oder einmalige Beitrag wird zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Sie haben diesen Betrag dann unverzüglich zu zahlen, da sonst kein Versicherungsschutz besteht.
Empfehlung: Lastschriftverfahren

 

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