Motorrad-Selbstfahrvermietversicherung
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Die Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Ein Fahrzeug darf nur am Straßenverkehr teilnehmen, wenn eine Haftpflichtversicherung
abgeschlossen ist. Sie leistet begründete Schadenersatzansprüche gegenüber
dem Versicherungsnehmer und deren mitversicherten Personen. Zudem umfasst
die Haftpflicht die Abwehr von unberechtigten Schadenersatzansprüchen, die
gegen Sie erhoben werden. |
Hinweise:
Was ist in der Teilkasko versichert?Versichert sind Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeuges einschließlich seiner mitversicherten Teile durch
Was ist in der Vollkasko versichert?Versichert sind Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeuges einschließlich seiner mitversicherten Teile durch
Hinweis: Zahlweise:jährlich - ohne Zuschlag Rechtzeitige ZahlungDer im Versicherungsschein genannte erste oder
einmalige Beitrag wird zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig.
Sie haben diesen Betrag dann unverzüglich zu zahlen, da sonst kein Versicherungsschutz
besteht.
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