Motorradversicherung Motorradversicherungen Motorradversicherung Motorradversicherungen Motorradversicherung Motorradversicherungen Motorradversicherung

Herzlich willkommen auf meiner Internetseite zur Motorradversicherung. Sie suchen eine günstige Motorradversicherung für ihr Motorrad ? Dann sind Sie bei mir genau richtig. Für ein unverbindliches Angebot füllen Sie bitte das Anfrageformular zur Motorradversicherung aus. Sie können mich auch anrufen: Telefon 0371 4021997
Günstige Sondereinstufungen sind in der Motorradversicherung möglich.Da ich mit mehreren Gesellschaften zusammenarbeite, kann ich Ihnen verschiedene Motorradversicherung anbieten.

 

Lassen Sie sich hier ein kostenloses, unverbindliches Angebot für Ihre Motorradversicherung unterbreiten.

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Motorradversicherung

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Motorrad-Vermietversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Ein Motorrad darf nur am Straßenverkehr teilnehmen, wenn eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen ist. Sie leistet begründete Schadenersatzansprüche gegenüber dem Versicherungsnehmer und deren mitversicherten Personen. Zudem umfasst die Haftpflicht die Abwehr von unberechtigten Schadenersatzansprüchen, die gegen Sie erhoben werden.
Die Deckungssummen betragen max. 100 Mio. Euro für Sachschäden und max. 15 Mio. Euro für Personenschäden.


Folgende Sondereinstufungen in der Motorradversicherung:

SF-Klasse 3 in der Motorradversicherung

möglich, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Alle Fahrer sind mindestens 23 Jahre alt

  • Halter und Versicherungsnehmer sind identisch

  • Auf den Versicherungsnehmer, den Ehepartner oder den in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner ist schon ein Pkw, Camping-Kfz, Trike, Quad, Kraftrad oder Leichtkraftrad versichert, was mindestens in der SF-Klasse 3 oder besser eingestuft ist (Versicherungsgesellschaft kann eine andere sein).

Diese Rabattklasse und deren Fortschreibung sind nicht auf andere Personen oder Versicherer übertragbar.

SF-Klasse 1/2 in der Motorradversicherung

ist möglich, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Führerscheinbesitz mindestens 3 Jahre (der von einem Mitgliedsstaat der EU oder von Liechtenstein, Island, Norwegen oder der Schweiz erteilt wurde) oder auf den Versicherungsnehmer, den Ehepartner oder den in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner ist schon ein Pkw, Camping-Kfz, Trike, Quad, Kraftrad oder Leichtkraftrad in der SF-Klasse 1/2 versichert

  • Halter und Versicherungsnehmer sind identisch


Wichtige Hinweise zur Motorradversicherung:

  • Ab 2015 erfolgt bei fast allen Versicherungsgesellschaften eine Bonitätsprüfung. Entweder bei der Ausgabe der EVB oder bei der Antragserstellung.

  • In der Vollkasko bzw. Teilkasko können Motorräder bis zu einem Neuwert von 30.000,- Euro versichert werden.

  • Übernahme und Weiterführung von Sondereinstufungen ist in den meisten Fällen möglich.

  • Einschluss des Schutzbriefes ist in der Motorradversicherung möglich.

  • Einschluss der Auslandsschadensversicherung ist in der Motorradversicherung möglich.

  • Einschluss der Differenzdeckung für Leasingfahrzeuge - kurz GAP-Deckung genannt ist in der Motorradversicherung nicht möglich.

  • Einschluss der Insassenunfallversicherung ist in der Motorradversicherung nicht möglich.

  • Einschluss der Fahrerschutzversicherung ist in der Motorradversicherung nicht möglich.

  • Einschluss des so genannten Rabattretters ist in der Motorradversicherung nicht möglich.

  • Versicherungsnehmer, denen wegen nicht bezahlter Versicherungsprämien oder einer zu hohen Schadenquote gekündigt wurde kann ich keine Motorradversicherung vermitteln. Über die Annahme der beantragten Motorradversicherung sowie die Versicherungsprämie entscheidet letztlich die Versicherungsgesellschaft.

  • Das Widerrufsrecht zur Motorradversicherung beträgt 14 Tage nach Erhalt der Versicherungspolice. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten.

Hinweis:
Da die Leistungen der Versicherer variieren, besteht kein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen!
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft.

Zulassung:

Wenn Sie Ihr Motorrad bei einem Händler kaufen und er Ihr Motorrad auch anmeldet, benötigt er von Ihnen nur die elektronische Versicherungsbestätigung - kurz EVB genannt.

Zahlweise:

jährlich - ohne Zuschlag
1/2-jährlich - Zuschlag
1/4-jährlich - Zuschlag
monatlich - Zuschlag und nur mit Abbuchungserlaubnis
bei Saisonkennzeichen nur jährliche Zahlweise möglich

Rechtzeitige Zahlung

Der im Versicherungsschein genannte erste oder einmalige Beitrag wird zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Sie haben diesen Betrag dann unverzüglich zu zahlen, da sonst kein Versicherungsschutz besteht.
Empfehlung: Lastschriftverfahren

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