Motorradversicherung (ohne Vermietung)Herzlich willkommen auf meiner Internetseite zur Motorradversicherung |
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Die Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Ein Fahrzeug darf nur am Straßenverkehr teilnehmen, wenn eine Haftpflichtversicherung
abgeschlossen ist. Sie leistet begründete Schadenersatzansprüche gegenüber
dem Versicherungsnehmer und deren mitversicherten Personen. Zudem umfasst
die Haftpflicht die Abwehr von unberechtigten Schadenersatzansprüchen, die
gegen Sie erhoben werden. |
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SF-Klasse 2 in der Motorradversicherungmöglich, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
Diese Rabattklasse und deren Fortschreibung sind nicht auf andere Personen oder Versicherer übertragbar. |
SF-Klasse 1/2 in der Motorradversicherungist möglich, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
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In der Vollkasko bzw. Teilkasko können Motorräder bis zu einem Neuwert von 20.000,- Euro versichert werden.
Übernahme und Weiterführung von Sondereinstufungen ist in den meisten Fällen möglich.
Einschluss des Schutzbriefes ist möglich.
Einschluss der Auslandsschadensversicherung ist möglich.
Einschluss der Differenzdeckung für Leasingfahrzeuge - kurz GAP-Deckung genannt ist nicht möglich.
Einschluss der Insassenunfallversicherung ist nicht möglich.
Einschluss der Fahrerschutzversicherung ist nicht möglich.
Einschluss des so genannten Rabattretters ist nicht möglich.
Versicherungsnehmer, denen wegen nicht bezahlter Versicherungsprämien oder einer zu hohen Schadenquote gekündigt wurde kann ich keine Versicherung vermitteln. Über die Annahme der beantragten Kfz-Versicherung sowie die Versicherungsprämie entscheidet letztlich die Versicherungsgesellschaft.
Das Widerrufsrecht zur Motorrad-Versicherung beträgt 14 Tage nach Erhalt der Versicherungspolice. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten.
Versichert sind Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeuges einschließlich seiner mitversicherten Teile durch
Brand und Explosion
Entwendung (Diebstahl, Raub)
Sturm, Hagel, Blitzschlag
Zusammenstoß mit Haarwild
Glasbruch
Versichert sind Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeuges einschließlich seiner mitversicherten Teile durch
Ereignisse der Teilkasko und zusätzlich
Unfall
mut- oder böswillige Handlungen Dritter
Hinweis:
Da die Leistungen der Versicherer variieren, besteht kein Anspruch auf Richtigkeit
und Vollständigkeit dieser Informationen!
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft.
Siehe dazu auch weiterführende Links.
Wenn Sie Ihr Motorrad bei einem Händler kaufen und er Ihr Motorrad auch anmeldet, benötigt er von Ihnen nur die elektronische Versicherungsbestätigung - kurz EVB genannt. Wenn Sie Ihr Motorrad selbst anmelden siehe unten 'Unterlagen für Zulassungsstelle'.
jährlich - ohne Zuschlag
1/2-jährlich - 3% Zuschlag
1/4-jährlich - 5% Zuschlag
monatlich - 5% Zuschlag und nur mit Abbuchungserlaubnis
bei Saisonkennzeichen nur jährliche Zahlweise möglich
Der im Versicherungsschein genannte erste oder
einmalige Beitrag wird zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig.
Sie haben diesen Betrag dann unverzüglich zu zahlen, da sonst kein Versicherungsschutz
besteht.
Empfehlung: Lastschriftverfahren
Adly, Aeon, Aixam,
Aprilia, ArcticCat, Barossa, Bashan, Benelli, Beta, Bimota, Blata, BMW, Bombardier,
Boom, BSA, Buell, Burelli, Cagiva, CanAm, Cectek, CPI, Daelim, Derbi, Dinli,
DKW, Ducati, e-max, E-Ton, Explorer, Gasgas, Generic, Gilera, GOES, Gorilla,
HarleyDavidson, Hercules, Honda, Husaberg, Husqvarna, Hyosung, Italjet, Jawa,
Kawasaki, Keeway, Kimi, Kingway, Knievel, Kreidler, KTM, Kymco, Laverda, Lifan,
Linhai, Maico, Malaguti, MBK, MotoGuzzi, MotoMorini, MVAgusta, Mz, Norton,
NSU, Pegasus, Peugeot, PGO, Piaggio, Polaris, Puch, Rewaco, Rieju, Rivero,
RoyalEnfield, Sachs, Seikel, Simson, Skyteam, SMC, Suzuki, SYM, TGB, TM, Triton,
Triumph, Ural, Vespa, Voxan, Yamaha, Zhongyu, Zündapp