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Herzlich willkommen auf meiner Internetseite zur Pkw-Vermietversicherung. Sie suchen eine günstige Pkw-Vermietversicherung für ihren Pkw ? Dann sind Sie bei mir genau richtig. Für ein unverbindliches Angebot füllen Sie bitte das Anfrageformular zur Pkw-Vermietversicherung aus. Sie können mich auch anrufen: Telefon 0371 4021997.

 

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Pkw-Vermietversicherung

zur
Pkw-Versicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Ein Pkw darf nur am Straßenverkehr teilnehmen, wenn eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen ist. Sie leistet begründete Schadenersatzansprüche gegenüber dem Versicherungsnehmer und deren mitversicherten Personen. Zudem umfasst die Haftpflicht die Abwehr von unberechtigten Schadenersatzansprüchen, die gegen Sie erhoben werden.
Die Deckungssummen betragen max. 100 Mio. Euro für Sachschäden und max. 15 Mio. Euro für Personenschäden.

Hinweise zur Pkw-Vermietversicherung:

  • Ab 2015 erfolgt bei fast allen Versicherungsgesellschaften eine Bonitätsprüfung. Entweder bei der Ausgabe der EVB oder bei der Antragserstellung.

  • In der Vollkasko bzw. Teilkasko können Pkw bis zu einem Neuwert von 150.000,- Euro versichert werden.

  • Versicherungsnehmer, denen wegen nicht bezahlter Versicherungsprämien oder einer zu hohen Schadenquote gekündigt wurde kann ich keine Pkw-Vermietversicherung vermitteln. Über die Annahme der beantragten Pkw-Vermietversicherung sowie die Versicherungsprämie entscheidet letztlich die Versicherungsgesellschaft.

  • Das Widerrufsrecht zur Pkw-Vermietversicherung beträgt 14 Tage nach Erhalt der Versicherungspolice. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten.

Hinweis:
Da die Leistungen der Versicherer variieren, besteht kein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen!
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft.

Zulassung:

Wenn Sie Ihren Pkw bei einem Händler kaufen und er Ihren Pkw auch anmeldet, benötigt er von Ihnen nur die elektronische Versicherungsbestätigung - kurz EVB genannt.

Zahlweise:

jährlich - ohne Zuschlag
1/2-jährlich - Zuschlag
1/4-jährlich - Zuschlag
monatlich - Zuschlag und nur mit Abbuchungserlaubnis

Rechtzeitige Zahlung

Der im Versicherungsschein genannte erste oder einmalige Beitrag wird zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Sie haben diesen Betrag dann unverzüglich zu zahlen, da sonst kein Versicherungsschutz besteht.
Empfehlung: Lastschriftverfahren

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