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Pkw-Vermietversicherung
Unterschlagung / Veruntreuung ist nicht mit versichert

Herzlich willkommen auf meiner Internetseite zur Pkw-Vermietfahrzeugversicherung

Sie suchen eine günstige Pkw-Vermietfahrzeugversicherung? Dann sind Sie bei mir genau richtig. Für ein unverbindliches Angebot zur Pkw-Vermietfahrzeugversicherung füllen Sie bitte das Anfrageformular zur
Pkw-Selbstfahrer-Vermietfahrzeugversicherung aus. Sie können mich auch anrufen: Telefon 0371 4021997
 

Lassen Sie sich hier ein kostenloses, unverbindliches Angebot machen

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zur Pkw-Versicherung
(ohne Vermietung)


Hinweise:

  • Versicherungsnehmer, denen wegen nicht bezahlter Versicherungsprämien oder einer zu hohen Schadenquote gekündigt wurde kann ich keine Versicherung vermitteln. Über die Annahme der beantragten Kfz-Versicherung sowie die Versicherungsprämie entscheidet letztlich die Versicherungsgesellschaft.

  • Das Widerrufsrecht zur Pkw-Vermietversicherung beträgt 14 Tage nach Erhalt der Versicherungspolice. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten.

Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Ein Fahrzeug darf nur am Straßenverkehr teilnehmen, wenn eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen ist. Sie leistet begründete Schadenersatzansprüche gegenüber dem Versicherungsnehmer und deren mitversicherten Personen. Zudem umfasst die Haftpflicht die Abwehr von unberechtigten Schadenersatzansprüchen, die gegen Sie erhoben werden.
Die Deckungssummen betragen max. 100 Mio. Euro für Sachschäden und max. 8 Mio. Euro für Personenschäden.

Was ist in der Teilkasko versichert?

Versichert sind Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeuges einschließlich seiner mitversicherten Teile durch

  • Brand und Explosion

  • Entwendung (Diebstahl, Raub)

  • Sturm, Hagel, Blitzschlag

  • Zusammenstoß mit Haarwild

  • Glasbruch

Was ist in der Vollkasko versichert?

Versichert sind Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeuges einschließlich seiner mitversicherten Teile durch

  • Ereignisse der Teilkasko und zusätzlich

  • Unfall

  • mut- oder böswillige Handlungen Dritter

Hinweis:
Da die Leistungen der Versicherer variieren, besteht kein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen!
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft.
Siehe dazu auch weiterführende Links.

Zahlweise:

jährlich - ohne Zuschlag
1/2-jährlich - 3% Zuschlag
1/4-jährlich - 5% Zuschlag
monatlich - 5% Zuschlag und nur mit Abbuchungserlaubnis
bei Saisonkennzeichen nur jährliche Zahlweise möglich

Rechtzeitige Zahlung

Der im Versicherungsschein genannte erste oder einmalige Beitrag wird zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Sie haben diesen Betrag dann unverzüglich zu zahlen, da sonst kein Versicherungsschutz besteht.
Empfehlung: Lastschriftverfahren

 

weiterführende Links zur Pkw-Vermietversicherung
Was ist in der Teilkasko versichert? Was ist in der Vollkasko versichert?

Unterlagen für die Zulassungsstelle
 
SFR-Übertragung bei Betriebsübernahme
 
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© Robin Weißbach - Versicherungsmakler