Quadversicherung Quadversicherungen Quadversicherung Quadversicherungen Quadversicherung Quadversicherungen Quadversicherung

Herzlich willkommen auf meiner Internetseite zur Quadversicherung. Sie suchen eine günstige Quadversicherung für ihr Quad ? Dann sind Sie bei mir genau richtig. Für ein unverbindliches Angebot füllen Sie bitte das Anfrageformular zur Quadversicherung aus. Sie können mich auch anrufen: Telefon 0371 4021997
Günstige Sondereinstufungen sind in der Quadversicherung möglich.Da ich mit mehreren Gesellschaften zusammenarbeite, kann ich Ihnen verschiedene Quadversicherungen anbieten.

 

Informationen zur Quadversicherung

  • bis 15kW erfolgt die Zulassung beim Straßenverkehrsamt als 4-rädriges Kfz zur Personenbeförderung (VKP)

  • ab 15kW erfolgt die Zulassung beim Straßenverkehrsamt als Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschine, Geräteträger Ackerschlepper.

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Sondereinstufungen in der Quadversicherung:


SF-Klasse 3 in der Quadversicherung

möglich, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Alle Fahrer sind mindestens 23 Jahre alt

  • Halter und Versicherungsnehmer sind identisch

  • Auf den Versicherungsnehmer, den Ehepartner oder den in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner ist schon ein Pkw, Camping-Kfz, Trike, Quad, Kraftrad oder Leichtkraftrad versichert, was mindestens in der SF-Klasse 3 oder besser eingestuft ist (Versicherungsgesellschaft kann eine andere sein).

Diese Rabattklasse und deren Fortschreibung sind nicht auf andere Personen oder Versicherer übertragbar.


SF-Klasse 1/2 in der Quadversicherung

ist möglich, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Führerscheinbesitz mindestens 3 Jahre (der von einem Mitgliedsstaat der EU oder von Liechtenstein, Island, Norwegen oder der Schweiz erteilt wurde) oder auf den Versicherungsnehmer, den Ehepartner oder den in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner ist schon ein Pkw, Camping-Kfz, Trike, Quad, Kraftrad oder Leichtkraftrad in der SF-Klasse 1/2 versichert

  • Halter und Versicherungsnehmer sind identisch


Hinweise zur Quadversicherung

Quads sind keine Zweiräder, somit ist in Deutschland die Fahrerlaubnis Klasse B (Klasse3 für PKW) erforderlich. Das Mindestalter zum Erwerb und Fahren auf öffentlichen Straßen beträgt 18 Jahre, gleich, welchen Hubraum oder welche Leistung die Fahrzeuge haben. Am 01.02.2005 wurde die nationale EU-Führerscheinklasse S eingeführt, die 16-jährigen das Fahren von Quads mit einem Hubraum bis 50 cm³ erlaubt. Bis 50 cm³ benötigt man ein Moped-Kennzeichen.

 

Helmpflicht:

In der Bundesrepublik Deutschland besteht Helmpflicht. Lassen Sie sich beim Kauf eines Sturzhelms am besten von einem Fachhändler beraten. Wenn mehrere Personen mit Ihrem Quad fahren ist es am besten, wenn jeder seinen eigenen Helm besitzt (Größe, Passform etc.).

Informationen zur Quadversicherung

  • Ab 2015 erfolgt bei fast allen Versicherungsgesellschaften eine Bonitätsprüfung. Entweder bei der Ausgabe der EVB oder bei der Antragserstellung.

  • Übernahme und Weiterführung von Sondereinstufungen ist in den meisten Fällen möglich.

  • Beim benutzen eines Schneeschiebers lassen Sie sich eine Haftungsbestätigung von ihren Versicherer ausstellen.

  • Einschluss des Schutzbriefes ist in der Quadversicherung möglich.

  • Einschluss der Auslandsschadensversicherung ist in der Quadversicherung möglich.

  • In der Vollkasko bzw. Teilkasko können Quads bis zu einem Neuwert von 30.000,- Euro versichert werden.

  • Einschluss der Differenzdeckung für Leasingfahrzeuge - kurz GAP-Deckung genannt ist in der Quadversicherung nicht möglich.

  • Einschluss der Insassenunfallversicherung ist in der Quadversicherung nicht möglich.

  • Einschluss der Fahrerschutzversicherung ist in der Quadversicherung nicht möglich.

  • Einschluss des so genannten Rabattretters ist in der Quadversicherung nicht möglich.

  • Versicherungsnehmer, denen wegen nicht bezahlter Versicherungsprämien oder wegen einer zu hohen Schadenquote gekündigt wurde kann ich keine Quadversicherung vermitteln. Über die Annahme der beantragten Quadversicherung sowie die Versicherungsprämie entscheidet letztlich die Versicherungsgesellschaft.

  • Das Widerrufsrecht zur Quadversicherung beträgt 14 Tage nach Erhalt der Versicherungspolice. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten.

Zulassung eines Quads

Wenn Sie Ihr Quad bei einem Händler kaufen und er Ihr Quad auch anmeldet, benötigt er von Ihnen die elektronische Versicherungsbestätigung - kurz EVB genannt.

Zahlung der Quadversicherung

  • jährlich - ohne Zuschlag

  • 1/2-jährlich - Zuschlag

  • 1/4-jährlich - Zuschlag

  • monatlich - Zuschlag und nur mit Abbuchungserlaubnis

  • bei Saisonkennzeichen nur jährliche Zahlweise möglich

Rechtzeitige Zahlung

Der im Versicherungsschein genannte erste oder einmalige Beitrag wird zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Sie haben diesen Betrag dann unverzüglich zu zahlen, da sonst kein Versicherungsschutz besteht.
Empfehlung: Lastschriftverfahren

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