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Quadversicherung (ohne Vermietung, keine Buggys und Karts)

Herzlich willkommen auf meiner Internetseite zur Quadversicherung

Informationen zu Quad und LOF:

  • bis 15kW erfolgt die Zulassung beim Straßenverkehrsamt als 4-rädriges Kfz zur Personenbeförderung (VKP)

  • ab 15kW erfolgt die Zulassung beim Straßenverkehrsamt als Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschine, Geräteträger Ackerschlepper (LOF).

Dabei sollte man folgendes beachten:

  • Versichert man die LOF als landwirtschaftliche Zugmaschine, kann man sich auch einen SF-Rabatt erfahren aber dieser kann nicht weiter genutzt werden (z. B. für einen Pkw).

  • Versichert man die LOF als Quad, kann man die erfahrenen SF-Klassen später auch für einen Pkw nutzen. Manche Versicherer versichern die Quads prinzipiell mit 100%, sodass man sich keinen SFR erfahren kann.

Lassen Sie sich hier ein kostenloses, unverbindliches Angebot für Ihre Quadversicherung machen

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Quad-Vermietversicherung

Folgende Sondereinstufungen in der Quadversicherung:

SF-Klasse 2 in der Quadversicherung

möglich, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Alle Fahrer sind mindestens 23 Jahre alt

  • Halter und Versicherungsnehmer sind identisch

  • Auf den Versicherungsnehmer, den Ehepartner oder den in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner ist schon ein Pkw, Camping-Kfz, Trike, Quad, Kraftrad oder Leichtkraftrad versichert, was mindestens in der SF-Klasse 2 oder besser eingestuft ist (Versicherungsgesellschaft kann eine andere sein).

Diese Rabattklasse und deren Fortschreibung sind nicht auf andere Personen oder Versicherer übertragbar.

Quadversicherung Quad-Versicherung

SF-Klasse 1/2 in der Quadversicherung

ist möglich, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Führerscheinbesitz mindestens 3 Jahre (der von einem Mitgliedsstaat der EU oder von Liechtenstein, Island, Norwegen oder der Schweiz erteilt wurde) oder auf den Versicherungsnehmer, den Ehepartner oder den in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner ist schon ein Pkw, Camping-Kfz, Trike, Quad, Kraftrad oder Leichtkraftrad in der SF-Klasse 1/2 versichert

  • Halter und Versicherungsnehmer sind identisch


Rechnungsbeispiel Haftpflicht

Rechnungsbeispiel Teilkasko Rechnungsbeispiel Vollkasko

Quads sind keine Zweiräder, somit ist in Deutschland die Fahrerlaubnis Klasse B (Klasse3 für PKW) erforderlich. Das Mindestalter zum Erwerb und Fahren auf öffentlichen Straßen beträgt 18 Jahre, gleich, welchen Hubraum oder welche Leistung die Fahrzeuge haben. Am 01.02.2005 wurde die nationale EU-Führerscheinklasse S eingeführt, die 16-jährigen das Fahren von Quads mit einem Hubraum bis 50 cm³ erlaubt. Bis 50 cm³ benötigt man ein Moped-Kennzeichen.

 

Helmpflicht:

In der Bundesrepublik Deutschland besteht Helmpflicht. Lassen Sie sich beim Kauf eines Sturzhelms am besten von einem Fachhändler beraten. Wenn mehrere Personen mit Ihrem Quad fahren ist es am besten, wenn jeder seinen eigenen Helm besitzt (Größe, Passform etc.).

 

Hinweise:

  • Übernahme und Weiterführung von Sondereinstufungen ist in den meisten Fällen möglich.

  • Für die Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes gibt es den B-Tarif - siehe auch Rechnungsbeispiele.

  • Einschluss des Schutzbriefes ist möglich.

  • Einschluss der Auslandsschadensversicherung ist möglich.

  • In der Vollkasko bzw. Teilkasko können Quads bis zu einem Neuwert von 20.000,- Euro versichert werden.

  • Einschluss der Differenzdeckung für Leasingfahrzeuge - kurz GAP-Deckung genannt ist nicht möglich.

  • Einschluss der Insassenunfallversicherung ist nicht möglich.

  • Einschluss der Fahrerschutzversicherung ist nicht möglich.

  • Einschluss des so genannten Rabattretters ist nicht möglich.

  • Versicherungsnehmer, denen wegen nicht bezahlter Versicherungsprämien oder wegen einer zu hohen Schadenquote gekündigt wurde kann ich keine Versicherung vermitteln. Über die Annahme der beantragten Versicherung sowie die Versicherungsprämie entscheidet letztlich die Versicherungsgesellschaft.

  • Das Widerrufsrecht zur Quadversicherung beträgt 14 Tage nach Erhalt der Versicherungspolice. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten.

Haftpflichtversicherung

Die Haftpflicht der Quad-Versicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Ein Fahrzeug darf nur am Straßenverkehr teilnehmen, wenn eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen ist. Sie leistet begründete Schadenersatzansprüche gegenüber dem Versicherungsnehmer und deren mitversicherten Personen. Zudem umfasst die Haftpflicht die Abwehr von unberechtigten Schadenersatzansprüchen, die gegen Sie erhoben werden.
Die Deckungssummen betragen max. 100 Mio. Euro für Sachschäden und max. 8 Mio. Euro für Personenschäden.

Was ist in der Teilkasko versichert?

Versichert sind Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeuges einschließlich seiner mitversicherten Teile durch

  • Brand und Explosion

  • Entwendung (Diebstahl, Raub)

  • Sturm, Hagel, Blitzschlag

  • Zusammenstoß mit Haarwild

  • Glasbruch

Was ist in der Vollkasko versichert?

Versichert sind Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeuges einschließlich seiner mitversicherten Teile durch

  • Ereignisse der Teilkasko und zusätzlich

  • Unfall

  • mut- oder böswillige Handlungen Dritter

Hinweis:
Da die Leistungen der Versicherer variieren, besteht kein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen!
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft.
Siehe dazu auch weiterführende Links.

Zulassung:

Wenn Sie Ihr Quad bei einem Händler kaufen und er Ihr Quad auch anmeldet, benötigt er von Ihnen die elektronische Versicherungsbestätigung - kurz EVB genannt. Wenn Sie Ihr Quad selbst anmelden siehe Unterlagen für Zulassungsstelle.

 

Zahlweise:

  • jährlich - ohne Zuschlag

  • 1/2-jährlich - 3% Zuschlag

  • 1/4-jährlich - 5% Zuschlag

  • monatlich - 5% Zuschlag und nur mit Abbuchungserlaubnis

  • bei Saisonkennzeichen nur jährliche Zahlweise möglich

Rechtzeitige Zahlung

Der im Versicherungsschein genannte erste oder einmalige Beitrag wird zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Sie haben diesen Betrag dann unverzüglich zu zahlen, da sonst kein Versicherungsschutz besteht.
Empfehlung: Lastschriftverfahren

Adly, Aeon, Aixam, Aprilia, ArcticCat, Barossa, Bashan, Benelli, Beta, Bimota, Blata, BMW, Bombardier, Boom, BSA, Buell, Burelli, Cagiva, CanAm, Cectek, CPI, Daelim, Derbi, Dinli, DKW, Ducati, e-max, E-Ton, Explorer, Gasgas, Generic, Gilera, GOES, Gorilla, HarleyDavidson, Hercules, Honda, Husaberg, Husqvarna, Hyosung, Italjet, Jawa, Kawasaki, Keeway, Kimi, Kingway, Knievel, Kreidler, KTM, Kymco, Laverda, Lifan, Linhai, Maico, Malaguti, MBK, MotoGuzzi, MotoMorini, MVAgusta, Mz, Norton, NSU, Pegasus, Peugeot, PGO, Piaggio, Polaris, Puch, Rewaco, Rieju, Rivero, RoyalEnfield, Sachs, Seikel, Simson, Skyteam, SMC, Suzuki, SYM, TGB, TM, Triton, Triumph, Ural, Vespa, Voxan, Yamaha, Zhongyu, Zündapp
 

weiterführende Links
Was ist in der Quad-Teilkasko versichert? Was ist in der Quad-Vollkasko versichert?

Quadhändler Quadclubs Quadforen Quadtreffen Quadtouren

  Vordruck B-Tarif
 
SFR-Übertragung auf anderen VN
 
SFR-Übertragung bei Betriebsübernahme
 
 
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