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Taxiversicherung (ohne Vermietung)

Herzlich willkommen auf meiner Internetseite zur Taxiversicherung

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Quelle: www.pixelquelle

Sie suchen eine günstige Taxiversicherung für Ihren Taxibetrieb? Dann sind Sie bei mir genau richtig. Für ein unverbindliches Angebot zur Taxiversicherung füllen Sie bitte das Anfrageformular zur Taxiversicherung aus. Sie können mich auch anrufen: Telefon 0371 4021997
Da ich mit mehreren Gesellschaften zusammenarbeite, kann ich Ihnen verschiedene Taxiversicherungen anbieten.

Lassen Sie sich hier ein kostenloses, unverbindliches Angebot für Ihre Taxiversicherung machen
 

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Ab 3 Konzessionen Taxi/Mietwagen benötige ich die Schadensquote der letzten 3 Jahre von Ihrer jetzigen Versicherung

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Schadensquote


Existenzgründer können in der SF-Klasse 1 eingestuft werden (Sondereinstufung).


Hinweise:

  • Mit einem Pkw (WKZ112) erfahrene Schadenfreiheitsklasse kann bei der Taxiversicherung nicht berücksichtigt werden.

  • Versicherungsnehmer, denen wegen nicht bezahlter Versicherungsprämien oder einer zu hohen Schadenquote gekündigt wurde kann ich keine Versicherung vermitteln. Über die Annahme der beantragten Versicherung sowie die Versicherungsprämie entscheidet letztlich die Versicherungsgesellschaft.

  • Das Widerrufsrecht zur Taxiversicherung beträgt 14 Tage nach erhalt der Versicherungspolice. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten.

Haftpflicht-Versicherung

Die Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Ein Fahrzeug darf nur am Straßenverkehr teilnehmen, wenn eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen ist. Sie leistet begründete Schadenersatzansprüche gegenüber dem Versicherungsnehmer und deren mitversicherten Personen. Zudem umfasst die Haftpflicht die Abwehr von unberechtigten Schadenersatzansprüchen, die gegen Sie erhoben werden.
Die Deckungssummen betragen max. 100 Mio. Euro für Sachschäden und max. 8 Mio. Euro für Personenschäden.

Was ist in der Teilkasko versichert?

Versichert sind Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeuges einschließlich seiner mitversicherten Teile durch

  • Brand und Explosion

  • Entwendung (Diebstahl, Raub)

  • Sturm, Hagel, Blitzschlag

  • Zusammenstoß mit Haarwild

  • Glasbruch

Was ist in der Vollkasko versichert?

Versichert sind Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeuges einschließlich seiner mitversicherten Teile durch

  • Ereignisse der Teilkasko und zusätzlich

  • Unfall

  • mut- oder böswillige Handlungen Dritter

Hinweis:
Da die Leistungen der Versicherer variieren, besteht kein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen!
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft.
Siehe dazu auch weiterführende Links.

Zahlweise:

jährlich - ohne Zuschlag
1/2-jährlich - 3% Zuschlag
1/4-jährlich - 5% Zuschlag
monatlich - 5% Zuschlag und nur mit Abbuchungserlaubnis
bei Saisonkennzeichen nur jährliche Zahlweise möglich

Rechtzeitige Zahlung

Der im Versicherungsschein genannte erste oder einmalige Beitrag wird zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Sie haben diesen Betrag dann unverzüglich zu zahlen, da sonst kein Versicherungsschutz besteht.
Empfehlung: Lastschriftverfahren

 

weiterführende Links zur Taxiversicherung
Was ist in der Teilkasko versichert? Was ist in der Vollkasko versichert?

Unterlagen für die Zulassungsstelle
 
SFR-Übertragung bei Betriebsübernahme
 
Preise der Taxi-Rechtsschutz-versicherung
 
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© Robin Weißbach - Versicherungsmakler