Erforderliche Unterlagen zu Ihrem Motorrad, Kraftroller, Leichtkraftroller oder Leichtkraftrad für die Kfz-Zulassungsstelle |
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Zulassung, Abmeldung, Stilllegung, Wiederzulassung, Kurzzeitkennzeichen
Bitte denken Sie beim Verkauf Ihres Fahrzeugs daran, dass Sie auch nach Fahrzeugveräußerung für den Versicherungsbeitrag im laufenden Versicherungsjahr haften, solange das Fahrzeug nicht um- oder abgemeldet ist. Melden Sie deshalb den Verkauf eines Kfz bitte unverzüglich der Versicherung und der Zulassungsstelle. |
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