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Herzlich willkommen auf meiner Internetseite zur Kfz-Versicherung für den Schülertransport / Behindertentransport. Sie suchen eine günstige Kfz-Versicherung für den Schülertransport / Behindertentransport für ihr Kfz ? Dann sind Sie bei mir genau richtig. Für ein unverbindliches Angebot füllen Sie bitte das Anfrageformular zur Kfz-Versicherung für den Schülertransport / Behindertentransport aus. Sie können mich auch anrufen: Telefon 0371 4021997
Günstige Sondereinstufungen sind in der Kfz-Versicherung für den Schülertransport / Behindertentransport möglich.Da ich mit mehreren Gesellschaften zusammenarbeite, kann ich Ihnen verschiedene Kfz-Versicherungen für den Schülertransport / Behindertentransport anbieten.

 

Lassen Sie sich hier ein kostenloses, unverbindliches Angebot zur Kfz-Versicherung für den Schülertransport / Behindertentransport unterbreiten

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Kfz-Versicherung für den Schüler- und Behindertentransport

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Ein Fahrzeug darf nur am Straßenverkehr teilnehmen, wenn eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen ist. Sie leistet begründete Schadenersatzansprüche gegenüber dem Versicherungsnehmer und deren mitversicherten Personen. Zudem umfasst die Haftpflicht die Abwehr von unberechtigten Schadenersatzansprüchen, die gegen Sie erhoben werden.
Die Deckungssummen betragen max. 100 Mio. Euro für Sachschäden und max. 15 Mio. Euro für Personenschäden.


Hinweise zur Kfz-Versicherung für den Schülertransport und den Behindertentransport:

  • Ab 2015 erfolgt bei fast allen Versicherungsgesellschaften eine Bonitätsprüfung. Entweder bei der Ausgabe der EVB oder bei der Antragserstellung.

  • In der Vollkasko bzw. Teilkasko können Kfz bis zu einem Neuwert von 150.000,- Euro versichert werden.

  • Einschluss der Differenzdeckung für Leasingfahrzeuge - kurz GAP-Deckung genannt ist in der Kfz-Versicherung für den Schülertransport / Behindertentransport möglich.

  • Einschluss der Insassenunfallversicherung ist in der Kfz-Versicherung für den Schülertransport / Behindertentransport möglich.

  • Einschluss der Fahrerschutzversicherung ist in der Kfz-Versicherung für den Schülertransport / Behindertentransport möglich.

  • Einschluss des so genannten Rabattretters ist in der Kfz-Versicherung für den Schülertransport / Behindertentransport möglich.

  • Übernahme und Weiterführung von Sondereinstufungen ist in den meisten Fällen möglich.

  • Einschluss des Schutzbriefes ist in der Kfz-Versicherung für den Schülertransport / Behindertentransport möglich.

  • Einschluss der Auslandsschadensversicherung ist in der Kfz-Versicherung für den Schülertransport / Behindertentransport möglich.

  • Versicherungsnehmer, denen wegen nicht bezahlter Versicherungsprämien oder einer zu hohen Schadenquote gekündigt wurde kann ich keine Kfz-Versicherung für den Schülertransport / Behindertentransport vermitteln. Über die Annahme der beantragten Kfz-Versicherung für den Schülertransport / Behindertentransport sowie die Versicherungsprämie entscheidet letztlich die Versicherungsgesellschaft.

  • Das Widerrufsrecht zur Kfz-Versicherung für den Schülertransport / Behindertentransport beträgt 14 Tage nach Erhalt der Versicherungspolice. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten.

Hinweis zur Kfz-Versicherung für den Schülertransport / Behindertentransport:
Da die Leistungen der Versicherer variieren, besteht kein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen!
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft.

Zulassung:

Wenn Sie Ihren Pkw bei einem Händler kaufen und er Ihren Pkw auch anmeldet, benötigt er von Ihnen nur die elektronische Versicherungsbestätigung - kurz EVB genannt.

Zahlweise:

jährlich - ohne Zuschlag
1/2-jährlich - Zuschlag
1/4-jährlich - Zuschlag
monatlich - Zuschlag und nur mit Abbuchungserlaubnis
bei Saisonkennzeichen nur jährliche Zahlweise möglich

Rechtzeitige Zahlung

Der im Versicherungsschein genannte erste oder einmalige Beitrag wird zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Sie haben diesen Betrag dann unverzüglich zu zahlen, da sonst kein Versicherungsschutz besteht.
Empfehlung: Lastschriftverfahren

 

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