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Herzlich willkommen auf meiner Internetseite zur Lieferwagenversicherung. Sie suchen eine günstige Lieferwagenversicherung für ihren Lieferwagen ? Dann sind Sie bei mir genau richtig. Für ein unverbindliches Angebot füllen Sie bitte das Anfrageformular zur Lieferwagenversicherung aus. Sie können mich auch anrufen: Telefon 0371 4021997
Da ich mit mehreren Gesellschaften zusammenarbeite, kann ich Ihnen verschiedene Lieferwagenversicherungen anbieten.

 

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Lieferwagenversicherung unterbreiten.

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Lieferwagenversicherung

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Lkw-Versicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Ein Lieferwagen darf nur am Straßenverkehr teilnehmen, wenn eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen ist. Sie leistet begründete Schadenersatzansprüche gegenüber dem Versicherungsnehmer und deren mitversicherten Personen. Zudem umfasst die Haftpflicht die Abwehr von unberechtigten Schadenersatzansprüchen, die gegen Sie erhoben werden.
Die Deckungssummen betragen maximal 100 Mio. Euro für Sachschäden und maximal 15 Mio. Euro für Personenschäden.


Hinweise zur Lieferwagenversicherung:

  • Ab 2015 erfolgt bei fast allen Versicherungsgesellschaften eine Bonitätsprüfung. Entweder bei der Ausgabe der EVB oder bei der Antragserstellung.

  • Einschluss der Differenzdeckung für Leasingfahrzeuge - kurz GAP-Deckung genannt ist in der Lieferwagenversicherung möglich.

  • Einschluss des Schutzbriefes ist in der Lieferwagenversicherung nicht möglich.

  • Einschluss der Auslandsschadensversicherung ist in der Lieferwagenversicherung nicht möglich.

  • Versicherungsnehmer, denen wegen nicht bezahlter Versicherungsprämien oder einer zu hohen Schadenquote gekündigt wurde kann ich keine Lieferwagenversicherung vermitteln. Über die Annahme der beantragten Lieferwagenversicherung sowie die Versicherungsprämie entscheidet letztlich die Versicherungsgesellschaft.

  • Das Widerrufsrecht zur Lieferwagenversicherung beträgt 14 Tage nach Erhalt der Versicherungspolice. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten.

Hinweis zur Lieferwagenversicherung:
Da die Leistungen der Versicherer variieren, besteht kein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen!
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft.

Zahlweise:

jährlich - ohne Zuschlag
1/2-jährlich - Zuschlag
1/4-jährlich - Zuschlag
monatlich - Zuschlag und nur mit Abbuchungserlaubnis
bei Saisonkennzeichen nur jährliche Zahlweise möglich

Rechtzeitige Zahlung

Der im Versicherungsschein genannte erste oder einmalige Beitrag wird zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Sie haben diesen Betrag dann unverzüglich zu zahlen, da sonst kein Versicherungsschutz besteht.
Empfehlung: Lastschriftverfahren

 

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