Herzlich willkommen auf
meiner Internetseite zur Quadversicherung.
Sie suchen eine günstige Quadversicherung für ihr Quad ? Dann sind Sie bei mir genau
richtig. Für ein unverbindliches Angebot füllen
Sie bitte das Anfrageformular zur Quadversicherung aus. Sie können mich
auch anrufen: Telefon 0371 4021997
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Informationen
zur Quadversicherung
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zur Quad-Vermietversicherung |
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Hinweise zur Quadversicherung Quads sind keine Zweiräder, somit ist in Deutschland die Fahrerlaubnis Klasse B (Klasse3 für PKW) erforderlich. Das Mindestalter zum Erwerb und Fahren auf öffentlichen Straßen beträgt 18 Jahre, gleich, welchen Hubraum oder welche Leistung die Fahrzeuge haben. Am 01.02.2005 wurde die nationale EU-Führerscheinklasse S eingeführt, die 16-jährigen das Fahren von Quads mit einem Hubraum bis 50 cm³ erlaubt. Bis 50 cm³ benötigt man ein Moped-Kennzeichen.
Helmpflicht: In der Bundesrepublik Deutschland besteht Helmpflicht. Lassen Sie sich beim Kauf eines Sturzhelms am besten von einem Fachhändler beraten. Wenn mehrere Personen mit Ihrem Quad fahren ist es am besten, wenn jeder seinen eigenen Helm besitzt (Größe, Passform etc.). Informationen zur Quadversicherung
Zulassung eines Quads Wenn Sie Ihr Quad bei einem Händler kaufen und er Ihr Quad auch anmeldet, benötigt er von Ihnen die elektronische Versicherungsbestätigung - kurz EVB genannt. Zahlung der Quadversicherung
Rechtzeitige Zahlung Der im Versicherungsschein
genannte erste oder einmalige Beitrag wird zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins
fällig. Sie haben diesen Betrag dann unverzüglich zu zahlen, da sonst kein
Versicherungsschutz besteht. |
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