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Herzlich willkommen auf meiner Internetseite zur Wohnmobil-Vermietversicherung. Sie suchen eine günstige Wohnmobil-Vermietversicherung für ihre Wohnmobil-Vermietung ? Dann sind Sie bei mir genau richtig. Für ein unverbindliches Angebotfüllen Sie bitte das Anfrageformular zur Wohnmobil-Vermietversicherung aus. Sie können mich auch anrufen: Telefon 0371 4021997.

 


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Wohnmobil-Vermietversicherung

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Wohnwagenversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Ein Wohnmobil darf nur am Straßenverkehr teilnehmen, wenn eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen ist. Sie leistet begründete Schadenersatzansprüche gegenüber dem Versicherungsnehmer und deren mitversicherten Personen. Zudem umfasst die Haftpflicht die Abwehr von unberechtigten Schadenersatzansprüchen, die gegen Sie erhoben werden.
Die Deckungssummen betragen max. 100 Mio. Euro für Sachschäden und max. 15 Mio. Euro für Personenschäden.


Hinweise zur Wohnmobilvermietversicherung:

  • Ab 2015 erfolgt bei fast allen Versicherungsgesellschaften eine Bonitätsprüfung. Entweder bei der Ausgabe der EVB oder bei der Antragserstellung.

  • Versicherungsnehmer, denen wegen nicht bezahlter Versicherungsprämien oder einer zu hohen Schadenquote gekündigt wurde kann ich keine Wohnmobil-Vermietversicherung vermitteln. Über die Annahme der beantragten Wohnmobil-Vermietversicherung sowie die Versicherungsprämie entscheidet letztlich die Versicherungsgesellschaft.

  • Das Widerrufsrecht zur Wohnmobil-Vermietversicherung beträgt 14 Tage nach Erhalt der Versicherungspolice. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten.

Hinweis:

Da die Leistungen der Versicherer variieren, besteht kein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen!
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft.

Zahlweise:

jährlich - ohne Zuschlag
1/2-jährlich - Zuschlag
1/4-jährlich - Zuschlag
monatlich - Zuschlag und nur mit Abbuchungserlaubnis
bei Saisonkennzeichen nur jährliche Zahlweise möglich

Rechtzeitige Zahlung

Der im Versicherungsschein genannte erste oder einmalige Beitrag wird zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Sie haben diesen Betrag dann unverzüglich zu zahlen, da sonst kein Versicherungsschutz besteht.
Empfehlung: Lastschriftverfahren

 

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