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Herzlich willkommen auf meiner Internetseite zur Wohnmobilversicherung. Sie suchen eine günstige Wohnmobilversicherung für ihr Wohnmobil? Dann sind Sie bei mir genau richtig. Für ein unverbindliches Angebot füllen Sie bitte das Anfrageformular zur Wohnmobilversicherung aus. Sie können mich auch anrufen: Telefon 0371 4021997
Günstige Sondereinstufungen sind in der Wohnmobilversicherung möglich.Da ich mit mehreren Gesellschaften zusammenarbeite, kann ich Ihnen verschiedene Wohnmobilversicherungen anbieten.

 


Lassen Sie sich hier ein kostenloses, unverbindliches Angebot für Ihre Wohnmobilversicherung unterbreiten

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Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Ein Wohnmobil darf nur am Straßenverkehr teilnehmen, wenn eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen ist. Sie leistet begründete Schadenersatzansprüche gegenüber dem Versicherungsnehmer und deren mitversicherten Personen. Zudem umfasst die Haftpflicht die Abwehr von unberechtigten Schadenersatzansprüchen, die gegen Sie erhoben werden.
Die Deckungssummen betragen max. 100 Mio. Euro für Sachschäden und max. 15 Mio. Euro für Personenschäden.


Eine besonders günstige Einstufung in SF-Klasse 8 (Zweitwagenregelung) ist in der Wohnmobilversicherung möglich, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Alle Fahrer sind mindestens 23 Jahre alt

  • Halter und Versicherungsnehmer sind identisch

  • Auf den Versicherungsnehmer, den Ehepartner oder den in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner ist schon ein Pkw, Camping-Kfz, Trike, Quad, Kraftrad oder Leichtkraftrad versichert, was mindestens in der SF-Klasse 8 oder besser eingestuft ist (Versicherungsgesellschaft kann eine andere sein).

Diese Rabattklasse und deren Fortschreibung sind nicht auf andere Personen oder Versicherer übertragbar.


Hinweise zur Wohnmobilversicherung:

  • Ab 2015 erfolgt bei fast allen Versicherungsgesellschaften eine Bonitätsprüfung. Entweder bei der Ausgabe der EVB oder bei der Antragserstellung.

  • Versicherungsnehmer, denen wegen nicht bezahlter Versicherungsprämien oder einer zu hohen Schadenquote gekündigt wurde kann ich keine Wohnmobilversicherung vermitteln. Über die Annahme der beantragten Wohnmobilversicherung sowie die Versicherungsprämie entscheidet letztlich die Versicherungsgesellschaft.

  • Das Widerrufsrecht zur Wohnmobilversicherung beträgt 14 Tage nach Erhalt der Versicherungspolice. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten.

Hinweis:
Da die Leistungen der Versicherer variieren, besteht kein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen!
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft.

Zahlweise:

jährlich - ohne Zuschlag
1/2-jährlich - Zuschlag
1/4-jährlich - Zuschlag
monatlich - Zuschlag und nur mit Abbuchungserlaubnis
bei Saisonkennzeichen nur jährliche Zahlweise möglich

Rechtzeitige Zahlung:

Der im Versicherungsschein genannte erste oder einmalige Beitrag wird zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Sie haben diesen Betrag dann unverzüglich zu zahlen, da sonst kein Versicherungsschutz besteht.
Empfehlung: Lastschriftverfahren

 

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