Wohnwagenversicherung Wohnwagenversicherung Wohnwagenversicherung Wohnwagenversicherung Wohnwagenversicherung Wohnwagenversicherung

Herzlich willkommen auf meiner Internetseite zur Wohnwagenversicherung. Sie suchen eine günstige Wohnwagenversicherung für ihren Wohnwagen? Dann sind Sie bei mir genau richtig. Für ein unverbindliches Angebot füllen Sie bitte das Anfrageformular zur Wohnwagenversicherung aus. Sie können mich auch anrufen: Telefon 0371 4021997
.Da ich mit mehreren Gesellschaften zusammenarbeite, kann ich Ihnen verschiedene Wohnwagenversicherungen anbieten.

 

Lassen Sie sich hier ein kostenloses, unverbindliches Angebot für Ihre Wohnwagenversicherung unterbreiten

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Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Ein Fahrzeug darf nur am Straßenverkehr teilnehmen, wenn eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen ist. Sie leistet begründete Schadenersatzansprüche gegenüber dem Versicherungsnehmer und deren mitversicherten Personen. Zudem umfasst die Kfz-Haftpflicht die Abwehr von unberechtigten Schadenersatzansprüchen, die gegen Sie erhoben werden.
Die Deckungssummen betragen max. 100 Mio. Euro für Sachschäden und max. 15 Mio. Euro für Personenschäden.


Hinweise zur Wohnwagenversicherung :

  • Ab 2015 erfolgt bei fast allen Versicherungsgesellschaften eine Bonitätsprüfung. Entweder bei der Ausgabe der EVB oder bei der Antragserstellung.

  • Versicherungsnehmer, denen wegen nicht bezahlter Versicherungsprämien oder einer zu hohen Schadenquote gekündigt wurde kann ich keine Wohnwagenversicherung vermitteln. Über die Annahme der beantragten Wohnwagenversicherung sowie die Versicherungsprämie entscheidet letztlich die Versicherungsgesellschaft.

  • Das Widerrufsrecht zur Wohnwagenversicherung beträgt 14 Tage nach Erhalt der Versicherungspolice. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten.

Hinweis:
Da die Leistungen der Versicherer variieren, besteht kein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen!
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft.

Zahlweise:

jährlich

Rechtzeitige Zahlung:

Der im Versicherungsschein genannte erste oder einmalige Beitrag wird zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Sie haben diesen Betrag dann unverzüglich zu zahlen, da sonst kein Versicherungsschutz besteht.
Empfehlung: Lastschriftverfahren

 

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